Urkunde Bodenreform in Wünschendorf
In der Erkenntnis, dass die demokratische Bodenreform eine unaufschiebbare politische, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit war, orientierte die KPD in ihrem
Aufruf vom 11.6.1945 die Werktätigen auf die schnellste Durchführung der Bodenreform.
Die Bodenreformverordnungen wurden von den Landes- und Provinzialverwaltungen im Gebiet der damaligen sowjetischen Besatzungszone Anfang September 1945
erlassen.
Entschädigungslos enteignet wurde der gesamte Großgrundbesitz über 100 ha Betriebsfläche und unabhängig von der Größe der Grundbesitz des ehemaligen Deutschen
Reiches, der Kriegsverbrecher und Faschisten, einschließlich der Gebäude, des Inventars usw. Die 3,3 Millionen ha enteigneten Landes wurden in den Bodenfonds übergeführt, das waren 31 % der
Gesamtfläche oder 35 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gebietes der DDR.
Aus dem Bodenfonds wurden 2,2 Millionen ha Land an 559.089 Bodenbewerber verteilt. So entstanden 210.276 Neubauernwirtschaften mit einer durchschnittlichen Größe
von 8,1 ha.
Zur Sicherung der sich neu entwickelnden Agrarverhältnisse durften die geschaffenen Wirtschaften im Interesse der Neubauern nicht geteilt, verkauft, verpachtet oder
verpfändet werden. In den von der werktätigen Landbevölkerung gewählten Gemeindekommissionen zur Durchführung der Bodenreform arbeiteten über 52.000 Industrie- und Landarbeiter, Kleinbauern und
Umsiedler entscheidend an der Durchführung der demokratischen Bodenreform mit.
Urkunde zur Übergabe eines Stückes Landes an den Bauern Kurt Wittig aus Wünschendorf, zur Verfügung gestellt von Regine Neumann.